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2.) Angebot und Auftrag:
Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und
unverbindlich. Aufträge werden für uns erst rechtsverbindlich, nachdem
wir diese in angemessener Frist bestätigt oder aber mit Zustimmung
unseres Vertragspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt haben, wobei ein
stillschweigendes Einverständnis der anderen Seite genügt.
3.) Lieferfristen:
Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber
stets als voraussichtlich anzusehen. Die Geltendmachung von
Ersatzansprüchen infolge verspäteter Lieferung ist insofern
ausgeschlossen. Änderungswünsche können nur bis spätestens zwei Wochen
vor dem voraussichtlichen Liefertermin berücksichtigt werden. Sie
gelten erst nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als
angenommen.
4.) Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unseren
Betrieb verläßt und an die Bahn, Post oder andere Frachtführer
übergeben wird. Alle Sendungen einschließlich Rücksendungen reisen auf
Gefahr des Käufers.
5.) Versicherungsschutz:
Auf Wunsch des Käufers versichern wir in seinem Auftrage alle die
Sendungen gegen Beschädigung und Verluste, die durch Frachtführer mit
unzureichender Haftung ausgeführt werden. Die Prämien hat der Käufer zu
tragen; sie sind netto ohne Abzug an uns zahlbar.
6.) Zahlungsbedingungen:
Unsere Preise verstehen sich ab Dreieich, einschließlich Verpackung. Die
Zahlung hat, wie umseitig angegeben, netto nach Erhalt der Rechnung zu
erfolgen. Ab Fälligkeit der Forderung sind Zinsen in Höhe von 8 % über
dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu
entrichten. Kommt der Käufer mit der Zahlung von drei Lieferungen in
Verzug, so sind wir berechtigt, die sofortige Begleichung aller
Verbindlichkeiten zu verlangen.
7.) Sicherheiten:
Für den Fall, daß uns nach Auftragserteilung Umstände bekannt werden,
die die Sicherheit unserer Forderung gefährdet erscheinen lassen, sind
wir berechtigt, die Lieferung nur gegen Zahlung Zug um Zug vorzunehmen.
Ist uns ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, so sind wir zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8.) Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Der
Besteller ist bei Zahlungseinstellung verpflichtet, unverzüglich die
von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt fallenden Waren
auszusondern und uns ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu
stellen. Auf jeden Fall tritt der Besteller mit dem Einbau der Ware in
ein anderes Gerät seine Forderung gegen seinen Abnehmer in Höhe des
Gegenwertes für unsere Ware an uns ab.
9.) Entsorgung:
Der Käufer setzt die Geräte ausschließlich zu gewerblichen Zwecken ein.
Der Käufer verpflichtet sich, die Geräte am Ende Ihrer Nutzungsdauer auf
eigene Kosten einem Entsorger zuzuführen, der die Verwertung im Sinne
des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gewährleistet. Der Käufer ist
verpflichtet, dem Verkäufer eine vom Entsorger ausgehändigte
Verwertungsbestätigung zukommen zu lassen. Im Falle einer
Weiterveräußerung der Geräte ist der Käufer verpflichtet, die hier
übernommene Verpflichtung auf den Abnehmer zu übertragen.
10.) Mängelrüge:
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen offensichtlich
unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen sind uns unverzüglich,
spätestens 8 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen.
Eine Mängelrüge befreit nicht von der pünktlichen Erfüllung der
Zahlungsverpflichtung.
11.) Gewährleistung:
Mängel des gelieferten Gegenstandes, die dessen Funktionsfähigkeit oder
Wert nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden von uns in
ahngemessener Frist nach unserer Wahl durch unentgeltliche
Ersatzteillieferung oder durch Nachbesserung beseitigt. Für die bei der
Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der
Gewährleistungspflicht des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des
Kaufvertrages geleistet. Von uns mündlich oder schriftlich abgegebene
Aussagen über die von uns gelieferte Ware sind, wenn nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wird, nicht als Zusicherung anzusehen.
Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 24 Monaten nach
Lieferung. Für Kühlaggregate beträgt die Gewährleistungsfrist bei
gewerblicher Nutzung 2 Jahre. Bei Aufstellung der Geräte außerhalb
geschlossener Räume beträgt die Gewährleistungsfrist für Kühlaggregate
6 Monate. Über unsere im Rahmen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
bestehende kaufvertragliche Gewährleistung hinaus übernehmen wir für die
in unseren Garantiebestimmungen definierten Verschleißteile weder den
Bestellern noch deren Kunden (Endabnehmer) gegenüber eine Garantie.
Unter Abbedingung des § 476a BGB übernehmen wir sämtliche zum Zweck der
Nachbesserung erforderlichen Materialkosten, nicht jedoch die
Transport-Wege und Arbeitskosten. Diese sind vom Geschäftspartner zu
tragen.
Das Recht auf Wandlung - Rückgängigmachung des Kaufes - oder Minderung -
Herabsetzung des Kaufpreises - kann der Geschäftspartner nur dann
geltend machen, wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung
fehlschlägt oder die beanstandeten Mängel durch die Nachbesserung nicht
behoben worden sind - die Beweislast trägt der Geschäftspartner - oder
wenn die Nachbesserung durch uns trotz erfolgter Abmahnung mit
angemessener Nachfristsetzung nicht erfolgt. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Ersatz mittelbarer
Schäden sind ausgeschlossen.
Mängel, die durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung
entstanden sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sofern
wir auf Wunsch unserer Kunden Münzprüfer, Magnetkarten, Chipkarten,
elektronische Schlüssel, Barcode und dergleichen Systeme, welche von den
Kunden auf deren Rechnung von Dritten gekauft und uns zum Einbau zur
Verfügung gestellt wurden, in die Maschinen einbauen, werden wir die
Funktionstüchtigkeit und Geeignetheit dieser Sicherheitssysteme für die
bestellten Maschinen bzw. deren Fehlerfreiheit nur prüfen, wenn wir dazu
von unseren Kunden einen schriftlichen Auftrag erhalten haben.
Sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, die mit dem Gebrauch des
Münzprüfers, Magnetkarten, Chipkarten, elektronischer Schlüssel, Barcode
und dergleichen Systeme im Zusammenhang stehen, können nicht geltend
gemacht werden, ebenso unberechtigte Warenentnahmen und/oder
Geldentnahmen durch Trick, Manipulation, Falschgeld oder Währungen
anderer Art, sowie Geld anderer Menge, wie auf der Preis-Auszeichnung
angegeben. Auch bei berechtigten Reklamationen ist die Übernahme
nachgeordneter Kosten grundsätzlich ausgeschlossen. Vom Vertragspartner
gewünschte Farbgebungen können von uns aus fertigungstechnischen Gründen
nur annähernd eingehalten werden. Bei Sonderlackierungen, Siebdruck etc.
ist Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.
Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für solche Schäden, die auf
einer unsachgemäßen Benutzung der gelieferten Geräte durch den Käufer
oder Dritte beruhen.
12.) Ersatzteilrücklieferungen:
Eine Rückgabe von Ersatzteilen ist nur mit unserer schriftlichen
Zustimmung möglich. Die Ware muss neuwertig und in der
Originalverpackung zurückgesendet werden. Für die Einlagerung der zurück
gelieferten Ware erheben wir eine Rücknahmegebühr von 15% des
Warenwertes, mindestens jedoch € 10,00.
13.) Bestellung
auf Abruf:
Alle Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anderes vereinbart,
spätestens innerhalb 3 Monaten nach Ablauf des im Vertrag vorgesehenen
Zeitpunktes abzunehmen, ohne daß es einer Abnahmeaufforderung bedarf.
Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jederzeit berechtigt, die Ware
bei gleichzeitiger Versendung in Rechnung zu stellen.
14.) Probelieferung:
Behält der Geschäftspartner bei einem Kauf auf Probe das Gerät
über die vereinbarte Probezeit hinaus, ist der Kauf abgeschlossen und es
erfolgt volle Berechnung des Kaufpreises.
15.) Betriebsstörung:
Betriebsstörungen aller Art, Ereignisse höherer Gewalt,
Arbeitsausstände usw. bei uns oder denjenigen Werken, die uns mit
Rohmaterial, Einzelteilen usw. beliefern, entbinden uns während ihrer
ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der
Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen, ohne daß der Besteller
berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzansprüche geltend
zu machen, es sei denn, ihm sei das Festhalten am Vertrag unzumutbar.
16.) Erfüllungsort
und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferungen oder Zahlung ist Dreieich,
Gerichtsstand ist ebenfalls Dreieich. Über das Vertragsverhältnis
entscheidet deutsches Recht.
Stand: 18.01.2008
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